REGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN ITALIENER (A.I.R.E.)

Was ist das A.I.R.E. - Register?

Im AIRE-Register werden die italienischen Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Die Eintragung stellt eine Voraussetzung dar um wichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können (bspw. Ausstellung von Ausweisen und Bestätigungen), oder gewisse Steuer- und Finanzvorteile genießen zu können (vergünstigte Strom- oder Kommunaltarife, vergünstigte Bau- oder Sanierungskredite) und um das Wahlrecht im Ausland ausüben zu können.

Wer muss sich im A.I.R.E. eintragen lassen

Laut Gesetz n. 470 vom 27. Oktober 1988 müssen alle italienischen Staatsbürger und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörige, die ihren Wohnsitz für länger als 12 Monate ins Ausland verlegen, sich in das AIRE-Register eintragen lassen. Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen seit dem Umzug beim Konsulat eingereicht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Minderjährigen muss der Antrag von beiden Eltern eingereicht werden. WIRD DER ANTRAG VON NUR EINEM ELTERNTEIL EINGEREICHT, muss in der Regel die Einverständniserklärung des anderen Elternteils, zusammen mit einer Kopie des Ausweises beigelegt werden, aus der die Unterschrift hervorgeht. Die Unterschrift von Nicht-EU Bürger muss von einem Notar, von der Wohnsitzgemeinde oder vom Konsulat beglaubigt werden.

  • Wer sich für weniger als 12 Monate im Ausland aufhält, Saisonarbeiter und Staatsbeamte im diplomatischen und konsularischen Dienst im Ausland dürfen sich NICHT eintragen lassen.

Wie registriert man sich im A.I.R.E.

ONLINE
Der einfachste und schnellste Weg ist die Eintragung über das Online Portal FAST IT, das die Einreichung des Antrages und der unten aufgeführten Unterlagen bequem von zu Hause aus ermöglicht. Notwendig sind:

  1. Kopie des Passes oder Personalausweises aus der auch die Unterschrift des Angestellters ersichtlich ist.
    Die Kopie des Passes oder Personalausweis ist erforderlich auch für Antragsteller, die sich durch SPID identifiziert haben.

  2. Kopie der gültigen Meldebescheinigung für alle einzutragende Familienangehörige, nicht älter als 6 Monate.
    Alternativ zur Meldebescheinigung kann auch die Kopie eines Arbeits- Strom- Gas- oder Festnetztelefonvertrages eingereicht werden woraus der Wohnsitz im Konsularbezirk Hannover hervorgeht.

  3. Kopie des Passes oder Personalausweises für alle einzutragende Familienangehörige.

Die einzelnen in PDF-Format gescannte Unterlagen dürfen nicht grösser al 1 MB sein und müssen in die dafür vorgesehenen Bereiche hochgeladen werden.

HIER pdf-guide zur online-registrierung.

PER POST
Alternativ kann der Antrag per Post geschickt werden an Consolato Generale d’Italia, Freundallee 27, 30173 Hannover.
In diesen Fällen muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den oben genannten Unterlagen eingereicht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Anträge, die per Post oder persönlich eingereicht werden, haben längere Bearbeitungszeiten

Aktualisierung der Daten

Alle Adressänderungen müssen unverzüglich mittels Änderungsformular dem Konsulat mitgeteilt werden. Dem Formular sind die gleichen Unterlagen beizufügen, die auch für die Registrierung erforderlich sind. Wird der Wohnsitz wieder nach Italien verlegt, muss dem Konsulat eine Kopie der Abmeldung bei der deutschen Gemeinde eingereicht werden.
Die Änderung wird über dieselben oben genannten Möglichkeiten der Registrierung mitgeteilt (online oder per Post).

HIER pdf-guide zur Adressänderung online.