REISEPASS
Der Pass ist ein Identitäts- und Reisedokument der in der Regel für alle Staaten gültig ist, die von der italienischen Regierung anerkannt sind. Es handelt sich um ein biometrisches Dokument für den vor der Ausstellung sowohl di Fingerabdrücke als auch die Unterschrift elektronisch erfasst werden müssen.
Auch Minderjährige müssen ihren eigenen Pass haben.
Für wen kann der Reisepass ausgestellt werden?
Der Pass kann an italienische Staatsbürger ausgestellt werden:
die im AIRE-Register des Konsularbezirkes Hannover eingetragen sind
deren Geburtsurkunde in Italien registriert ist
für die keine Hinderungsgründe vorliegen
In NACHGEWIESENEN NOTFÄLLEN und nach Bewilligung durch die zuständige Behörde, kann ein Pass auch an Italiener ausgestellt werden, die nicht im Konsularbezirk Hannover wohnhaft sind.
Gültigkeitsdauer und Kosten
Die zeitliche Gültigkeit des Passes unterscheidet sich je nach Alter und dauert:
3 Jahre - bis zum Alter von 3 Jahren
5 Jahre - zwischen 4 und 18 Jahren
10 Jahre - für Erwachsene
Die Kosten belaufen sich auf 116€. Davon sind 42,50€ für das Dokument während 73,50€ die Gebühren für die ganze Gültigkeitsdauer des Passes fällig sind.
Wie kann ein Reisepassntrag gestellt werden
Passanträge können nur nach Terminvereinbarung im Honorarkonsulat in Hamburg gestellt werden.
Der Termin muss online unter folgendem Link gebucht werden: https://www.timify.com/de-de/profile/italienisches-honorarkonsulat-hamburg/
HIER pdf-guide mit Hinweisen zur Online-Buchung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Reisepassantrag einen Termin buchen müssen. Einige Beispiele:
- Ehemann und Ehefrau wollen einen neuen Reisepass = 1 Termin auf den Namen des Ehemannes + 1 Termin auf den Namen der Ehefrau
- Eltern und Kinder (jeden Alters) wollen einen neuen Reisepass = 1 Termin im Namen der Eltern + 1 Termin für jedes Kind
Das Konsulat behält sich das Recht vor, ohne Termin eingereichte Reisepassanträge abzulehnen.
Ausschließlich für Minderjährige unter 12 Jahren kann der Antrag per Post eingereicht werden. In diesem Fall muss jedoch eines der beiden Fotos von der deutschen Gemeinde, einem Notar oder dem Notariat des Konsulats beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind unterschiedlich, wenn man einen Reisepass für erwachsene oder minderjährige Bürger beantragt.
ERWACHSENE:
ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
2 biometrische Passfotos, Format 45x35 mm, nicht älter als 3 Monate
Kopie des alten Reisepasses oder des Personalausweis
- bei Diebstahl oder Verlust legen Sie bitte eine Kopie der Diebstahl- oder VerlustanzeigeÜberweisungsquittung von einem Betrag in Höhe von 116 € der im Voraus bezahlt werden muss
Bankdetails: Consolato Generale d'Italia in Hannover IBAN: DE36 2508 0020 0736 4775 00 BIC: DRESDEFF250 Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Antragstellers
MINDERJÄHRIGE:
ausgefüllter und von beiden Eltern unterschriebener Antrag
Die Unterschrift des Elternteils, der ein Nicht-EU-Bürger ist, muss beim Termin persönlich im Konsulat vorgelegt werden oder vor dem Termin von der deutschen Wohnsitzgemeinde oder bei einem Notar beglaubigt werden.
Falls die Einverständniserklärung verweigert wird oder Sie das alleinige Sorgerecht haben kontaktieren Sie bitte: passaporti.hannover@esteri.it o ci_conhann@esteri.it / +0049 (0) 511-28379-31, 18, 102 biometrische Passfotos, Format 45x35 mm, nicht älter als 3 Monate
Kopie des alten Reisepasses oder des Personalausweis (im Falle eines neugeborenen Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde)
Kopie der Ausweise (Reisepasse oder Personalausweis) beider Eltern
Überweisungsquittung von einem Betrag in Höhe von 116 € der im Voraus bezahlt werden muss
Bankdetails: Consolato Generale d'Italia in Hannover IBAN: DE36 2508 0020 0736 4775 00 BIC: DRESDEFF250 Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Antragstellers
Der Minderjährige muss bei dem Termin für die Beglaubigung des Fotos und, wenn er bereits 12 Jahre alt ist, auch für die Aufnahme von Unterschrift und Fingerabdrücken anwesend sein.
Bearbeitungszeit der Anträge
Unter normalen Umständen dauert die Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen. Sie kann sich aber verlängern, wenn viele Anträge vorliegen (zBsp. vor den Ferien) oder wenn die standesamtlichen Umstände des Antragstellers oder des Kindes aktualisiert werden müssen oder eine Adressänderung vorgenommen werden muss.
Der neue Reisepass kann nur nach Terminvereinbarung persönlich im Honorarkonsulat in Hamburg abgeholt werden.
Kann der Passinhaber bei dem Termin nicht anwesend sein, kann er durch eine schriftliche Vollmacht auf Normalpapier, der eine Fotokopie der Ausweise des Vollmachtgeber und des Vollmachtnehmer beigefügt ist, eine andere Person mit der Abholung des Passes beauftragen.
Für die Abholung des Reisepasses von Minderjährigen unter 12 Jahren ist die Unterschrift eines der beiden Elternteile (oder der von ihnen beauftragten Person) erforderlich. In diesem Fall ist die Anwesenheit des Minderjährigen nicht erforderlich.
Minderjährige, die schon 12 Jahre alt sind, müssen den neuen Pass persönlich abholen oder, wenn sie bei dem Termin nicht anwesend sein können, eine schriftliche Vollmacht mit einer Fotokopie der Ausweise des Vollmachtgeber und des Vollmachtnehmer ausstellen.
Der Termin kann unter folgendem Link online gebucht werden, indem Sie den Service „Abholung" auswählen: https://www.timify.com/de-de/profile/italienisches-honorarkonsulat-hamburg/
HIER pdf-guide mit Hinweisen zur Online-Buchung.