Der Zivilstand italienischer Staatsbürger und etwaige Änderungen betreffend:
Geburten (auch im Falle einer Adoption oder einer Einbürgerung)
Personenstände (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Scheidung)
Änderungen der Personalien (Nachname, Vorname oder Geschlecht)
Todesfälle
Staatsangehörigkeit (Einbürgerung oder Verzicht auf die Staatsangehörigkeit)
müssen umgehend dem Konsulat angezeigt werden, damit eine Nachbeurkundung ausländischer Urkunden in Italien veranlasst werden kann
NB: das Konsulat stellt keine Zivilstandsurkunden aus.
Urkunden, die schon in Italien registriert sind und zur Vorlage bei italienischenBehörden benötigt werden, können durch eine persönliche Erklärung nach Art. 46des Dekrets n. 445/2000 des Staatspräsidenten vom 28.12.2000 ersetzt werden. Zivilstandsurkunden für deutsche Behörden müssen hingegen bei der zuständigen italienischen Gemeinde direkt beantragt werden.
GEBURT
Die Geburt eines jeden italienischen Staatsbürgers muss in Italien registriert sein, unabhängig davon wo er geboren wurde. Dies gilt auch für Kinder, die neben der italienischen, auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Geburtsurkunde muss auch von Bürgern in Italien registriert werden, die durch Einbürgerung oder Adoption Italiener geworden sind.
Antrag auf Registrierung der Geburtsurkunde
Der Antrag auf Erteilung des doppelten Nachnamens von Vater und Mutter (nur in dieser Reihenfolge möglich), muss von den Eltern beim deutschen Standesamt zur Zeit der Beurkundung abgegeben werden.
Antrag doppelter Familienname
MUTTERSCHAFTSANERKENNUNG
Das Honorarkonsulat Hamburg informiert die Mitbürger, dass unser Konsulat ab April 2023 die Möglichkeit bietet, die Mutterschaftsanerkennung zu beantragen, ein Dokument, das für die Überschreibung der Geburtsurkunde von im Ausland geborenen Kindern unverheirateter Eltern erforderlich ist.
Das Dokument wird in italienischer Sprache ausgestellt und erfordert daher keine weiteren beglaubigten Übersetzungen.
Die Dienstleistung ist ganz kostenlos und für den Antragsteller*innen mit keinen Kosten verbunden.
Die Vaterschaftsanerkennung hingegen wird weiterhin ausschließlich vom Jugendamt in deutscher Sprache ausgestellt und muss daher von einer beglaubigten Übersetzung in italienischer Sprache begleitet werden.
Um einen Antrag auf Anerkennung der Mutterschaft zu stellen oder die Überschreibung der Geburt eines Minderjährigen vorzunehmen, ist es notwendig, einen Termin im Honorarkonsulat Hamburg zu vereinbaren.
Nutzen Sie dazu unsere Online-Buchungsplattform und wählen Sie die Dienstleistung "Nascita / Geburt": https://www.timify.com/de-de/profile/italienisches-honorarkonsulat-hamburg/
Bitte beachten Sie auch, dass die Überschreibung der Geburtsurkunde in Italien eine notwendige Voraussetzung ist, um die Dokumente (Ausweis und Reisepass) für das Kind im Ausland beantragen zu können.
EHESCHLIEßUNG IN DEUTSCHLAND
Ein italienischer Staatsangehöriger, der in Deutschland heiraten will, muss den deutschen Behörden das Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
Ehefähigkeitszeugnisantrag
Um die Eheschließung in Italien registrieren zu können, muss in Zukunft die Beurkundung der Heiratsurkunde beantragt werden. Die folgenden Dokumente müssen per Post an Consolato Generale d’italia, Freundallee 27, 30173 Hannover, geschickt werden:
- Original der internationalen Heiratsurkunde
- Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses beider Ehegatten
- ausgefülltes Formular
EHESCHLIEßUNG IN ITALIEN
Ein italienischer Staatsangehöriger, der in Italien heiraten will, muss das Eheaufgebot beim zuständigen Generalkonsulat beantragen.
Beantragung von Eheaufgebot
EHESCHEIDUNG
TODESFALL
um einen Todesfall zu registrieren, müssen Sie die folgenden Unterlagen per Post senden an Consolato Generale d’italia, Freundallee 27, 30173 Hannover:
- Original der internationales Sterbeurkunde
- italienischer Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
STAATSANGHÖRIGKEIT
Das Thema italienische Staatsangehörigkeit wird ausschliesslich vom italienischen Generalkonsulat in Hannover behandelt.